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Donín

Donín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Liberec (venkov) lag.
Donín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dönis. Heute heißt der Ort Donín (Hrádek nad Nisou-Donín) und gehört zu Tschechische Republik.