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Domašín

Domašín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Nové Město nad Metují lag.
Domašín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Domašín. Heute heißt der Ort Domašín und gehört zu Tschechoslowakei.