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Domstadtl

Domstadtl ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Šternberk lag.
Domstadtl gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Domstadtl. Heute heißt der Ort Domašov nad Bystřicí und gehört zu Tschechische Republik.