Dolní Domaslavice ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Český Těšín lag.
Dolní Domaslavice gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Nieder Domaslowitz. Heute heißt der Ort Dolní Domaslavice und gehört zu Tschechische Republik.