Dolní Dvorce
Dolní Dvorce ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Sušice lag.
Dolní Dvorce gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Unter Höfen. Heute heißt der Ort NN und gehört zu Tschechische Republik.