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Dolní Dvořiště

Dolní Dvořiště ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kaplice lag.
Dolní Dvořiště gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Unter Haid. Heute heißt der Ort Dolní Dvořiště und gehört zu Tschechische Republik.