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Dobrš

Dobrš ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Strakonice lag.
Dobrš gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dobrš. Heute heißt der Ort Dobrš und gehört zu Tschechische Republik.