Dobrž
Dobrž ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Strakonitz lag.
Dobrž gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dobrš. Heute heißt der Ort Dobrš und gehört zu Tschechische Republik.