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Dobršín

Dobršín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Sušice lag.
Dobršín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dobršín. Heute heißt der Ort Dobršín und gehört zu Tschechische Republik.