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Dobříň

Dobříň ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Roudnice nad Labem lag.
Dobříň gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dobřín. Heute heißt der Ort Dobřín und gehört zu Tschechische Republik.