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Hoch-Dobern

Hoch-Dobern ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Děčín lag.
Hoch-Dobern gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dobern. Heute heißt der Ort Dobrná und gehört zu Tschechische Republik.