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Langenbruck

Langenbruck ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Český Krumlov lag.
Langenbruck gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Langenbruck. Heute heißt der Ort NN und gehört zu Tschechische Republik.