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Dlouhé Dvory

Dlouhé Dvory ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Hradec Králové lag.
Dlouhé Dvory gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dlouhé Dvory. Heute heißt der Ort Dlouhé Dvory und gehört zu Tschechoslowakei.