Dlouhý Újezd ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Tachov lag.
Dlouhý Újezd gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Langendörflas. Heute heißt der Ort Dloyhý Újezd und gehört zu Tschechische Republik.