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Dolní Dlouhá Loučka

Dolní Dlouhá Loučka ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Šternberk lag.
Dolní Dlouhá Loučka gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Unter Langendorf. Heute heißt der Ort Dlouhá Loučka und gehört zu Tschechische Republik.