Dlouhý Most ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Liberec (venkov) lag.
Dlouhý Most gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Langenbruck. Heute heißt der Ort Dlouhý Most und gehört zu Tschechische Republik.