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Nové Městečko

Nové Městečko ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kralovice lag.
Nové Městečko gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Deutsch Neustadtl. Heute heißt der Ort Nové Městečko und gehört zu Tschechische Republik.