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Děbolín

Děbolín ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Neuhaus lag.
Děbolín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Diebling. Heute heißt der Ort Děbolín (Jindřichův Hradec-Děbolín) und gehört zu Tschechische Republik.