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Aniołka I, Dwór

Aniołka I, Dwór ist ein Ort, der nach Versailler Vertrag zu Polen gehörte und im Verwaltungsgebiet Kępno lag.
Aniołka I, Dwór gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Engelheim. Heute heißt der Ort Aniołka Druga und gehört zu Polen.