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Manderšejd-Chrást

Manderšejd-Chrást ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Český Brod lag.
Manderšejd-Chrást gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Manderšejd-Chrást. Heute heißt der Ort Chrást und gehört zu Tschechoslowakei.