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Christophsgrund

Christophsgrund ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Liberec (venkov) lag.
Christophsgrund gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Christophsgrund. Heute heißt der Ort Kryštofovo Údolí und gehört zu Tschechische Republik.