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Bystřice

Bystřice ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Český Těšín lag.
Bystřice gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Bistritz. Heute heißt der Ort Bystřice und gehört zu Tschechische Republik.