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Bystřice nad Úhlavou

Bystřice nad Úhlavou ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Klatovy lag.
Bystřice nad Úhlavou gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Bistritz an der Angel. Heute heißt der Ort Bystřice nad Úhlavou und gehört zu Tschechische Republik.