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Wistersitz

Wistersitz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Horšovský Týn lag.
Wistersitz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Wistersitz. Heute heißt der Ort Bystřice und gehört zu Tschechische Republik.