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Dlouhý Grün

Dlouhý Grün ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Karlovy Vary lag.
Dlouhý Grün gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Langgrün. Heute heißt der Ort Bystřice und gehört zu Tschechische Republik.