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Dlouhý Grün

Dlouhý Grün ist ein Ort, der vor Vertrag von Saint-Germain zu Österreich-Ungarn gehörte und im Verwaltungsgebiet Karlsbad lag.
Dlouhý Grün gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Langgrün. Heute heißt der Ort Bystřice und gehört zu Tschechische Republik.