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Alt-Kinsberg

Alt-Kinsberg ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Cheb lag.
Alt-Kinsberg gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Alt Kinsberg. Heute heißt der Ort Starý Hrozňatov (Cheb-Starý Hrozňatov) und gehört zu Tschechische Republik.