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Abtsroth

Abtsroth ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Cheb lag.
Abtsroth gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Abtsroth. Heute heißt der Ort Opatov und gehört zu Tschechische Republik.