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Brandýs nad Labem

Brandýs nad Labem ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Brandýs nad Labem lag.
Brandýs nad Labem gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Brandýs nad Labem. Heute heißt der Ort Brandýs n. L. (Brandýs-St.B.-Brandýs) und gehört zu Tschechische Republik.