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Žďár

Žďár ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dubá lag.
Žďár gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Ždiar. Heute heißt der Ort Žďár und gehört zu Tschechische Republik.