Zhoř
Zhoř ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Stříbro lag.
Zhoř gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Weshoř. Heute heißt der Ort Zhoř und gehört zu Tschechische Republik.