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Wladař

Wladař ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Žlutice lag.
Wladař gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Wladař. Heute heißt der Ort Vladořice und gehört zu Tschechische Republik.