Víchová nad Jizerou ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Jilemnice lag.
Víchová nad Jizerou gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Wichau. Heute heißt der Ort Víchová nad Jizerou und gehört zu Tschechische Republik.