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Waltiře

Waltiře ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Ústí nad Labem lag.
Waltiře gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Waltiře. Heute heißt der Ort Valtířov und gehört zu Tschechische Republik.