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Neu-Waltersdorf

Neu-Waltersdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Moravský Beroun lag.
Neu-Waltersdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Neu Waltersdorf. Heute heißt der Ort Nové Valteřice und gehört zu Tschechische Republik.