Nové Valteřice ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Moravský Beroun lag.
Nové Valteřice gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Neu Waltersdorf. Heute heißt der Ort Nové Valteřice und gehört zu Tschechische Republik.