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Dolní Hradiště

Dolní Hradiště ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kralovice lag.
Dolní Hradiště gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Dolní Hradiště. Heute heißt der Ort Dolní Hradiště und gehört zu Tschechische Republik.