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Unter-Pilmersreuth

Unter-Pilmersreuth ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Cheb lag.
Unter-Pilmersreuth gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Unter Pilmersreuth. Heute heißt der Ort Dolní Pelhřimov (Cheb-Dolní Pelhřimov) und gehört zu Tschechische Republik.