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Dolní Jadruž

Dolní Jadruž ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Planá lag.
Dolní Jadruž gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Unter Godrisch. Heute heißt der Ort Dolní Jadruž und gehört zu Tschechische Republik.