Dolní Vlkýš ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Stříbro lag.
Dolní Vlkýš gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Unter Wilkischen. Heute heißt der Ort Dolní Vlkýš und gehört zu Tschechische Republik.