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Groß-Auřim

Groß-Auřim ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Žamberk lag.
Groß-Auřim gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Groß Auerschim. Heute heißt der Ort Uhřínov und gehört zu Tschechische Republik.