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Göttersdorf

Göttersdorf ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Chomutov lag.
Göttersdorf gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Göttersdorf. Heute heißt der Ort Boleboř und gehört zu Tschechische Republik.