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Tinchau

Tinchau ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Stříbro lag.
Tinchau gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Tinchau. Heute heißt der Ort Tuněchody und gehört zu Tschechische Republik.