Tuněchody
Tuněchody ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Stříbro lag.
Tuněchody gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Tinchau. Heute heißt der Ort Tuněchody und gehört zu Tschechische Republik.