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Tajanov u Klatov

Tajanov u Klatov ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Klatovy lag.
Tajanov u Klatov gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Tajanov u Klatov. Heute heißt der Ort Tajanov (Klatovy-Tajanov) und gehört zu Tschechische Republik.