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Zhůř

Zhůř ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Plzeň lag.
Zhůř gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Zhůř. Heute heißt der Ort Zhůř und gehört zu Tschechische Republik.