Strašín
Strašín ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Sušice lag.
Strašín gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Strašín. Heute heißt der Ort Strašín und gehört zu Tschechische Republik.