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Žár

Žár ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kaplice lag.
Žár gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Sohors bei Gratzen. Heute heißt der Ort Žár und gehört zu Tschechische Republik.