Sendražice ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Dvůr Králové nad Labem lag.
Sendražice gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Sendražice. Heute heißt der Ort Sendražice und gehört zu Tschechoslowakei.