Sohorz
Sohorz ist ein Ort, der nach Vertrag von Saint-Germain zu Tschechoslowakei gehörte und im Verwaltungsgebiet Kaplice lag.
Sohorz gehörte ehemals zum Deutschen Reich. Im Deutschen Reich hieß der Ort Sahoř. Heute heißt der Ort Žďár und gehört zu Tschechische Republik.